Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, „dabei zu sein“ und ein Teil einer Gemeinschaft zu sein. Für einige Kinder eine Selbstverständlichkeit, aber längst nicht für alle. Mit dem Sonderfonds „DabeiSein!“ werden Freizeit- und Bildungsange-bote für Kinder gefördert, deren Familien sich diese „Extras“ nicht ohne weiteres leisten können – schnell und unbürokratisch, wo staatliche Hilfe nicht greift.
„DabeiSein!“ ist ein Projekt der Landesstiftung Familie in Not im Rahmen des Niedersächsischen Bündnisses für alle Kinder. Das Land Niedersachsen stellt der Stiftung hierfür zusätzliche Mittel zur Verfügung.
Für folgende Aktivitäten können Zuschüsse beantragen werden, die nicht zurückbezahlt werden müssen:
Die Obergrenze der Zuschüsse liegt bei 100 €. Im besonderen Einzelfall kann die Förderung auch darüber hinausgehen. Hilfen können einmal pro Jahr und für jedes Kind alle zwei Jahre beantragt werden.
Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten oder volljährige Kinder. Voraussetzung ist, dass das Kind in Niedersachsen wohnt und eine allgemeinbildende Schule besucht.
Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten sind auch Institutionen, Servicestellen, Schulen oder Kindertagesstätten berechtigt, einen Zuschussantrag zu stellen.
Mittel aus dem Sonderfonds können Personen erhalten, die z.B. Sozialleistungen nach dem SGB II beziehen. Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an eine Servicestelle in Gifhorn (siehe unten).
Servicestellen im Landkreis Gifhorn: